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Selbstbestimmt vorsorgen für den Ernstfall

Die meisten Menschen leben nach dem Prinzip "Was soll schon passieren?". Natürlich soll nichts passieren, es kann aber jederzeit die Situation eintreten, dass man durch einen Unfall oder durch plötzliche Krankheit daran gehindert ist, seinen eigenen Willen kundzutun, bzw. auf die Geschehnisse im persönlichen Lebensbereich Einfluss zu nehmen.

Zu nennen wären die Vorstellung über lebenserhaltende Behandlungen/ Therapien des Patienten im Koma, die Regelung der finanziellen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, Entscheidungen des täglichen Lebens sowie die Regelung aller Umstände nach dem Tode.

Für den letzteren Fall wissen viele Menschen, dass ein Testament die angezeigte Methode darstellt, den letzten Willen für den Fall des Todes zu regeln. Weniger geläufig sind die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass für nicht ansprechbare Volljährige der Ehegatte oder dessen Eltern wesentliche Entscheidungen, wie Sondenernährung, Organspende, allgemeine lebenserhaltende Maßnahmen sowie die Regelung aller wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten treffen können. Diese Entscheidungsbefugnis ist ihnen jedoch nicht gegeben.

Im Einzelfall wird der behandelnde Arzt den Willen der Angehörigen erforschen, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ergründen. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn eine vormundschaftsgerichtliche Entscheidung in der Kürze der Zeit nicht zu erlangen ist. Ob der Arzt diesen Erkenntnissen folgt, hängt letztlich von seiner persönlichen Einschätzung und Prognose ab. Hier ist bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Behinderten zu beachten, dass der Arzt bei der Erforschung des mutmaßlichen Willens, den Angehörigenstatus nicht zu Grunde legen kann.

Entscheidungen in Vermögensangelegenheiten sind nur bei vorliegender Bevollmächtigung durch den Betroffenen für diesen möglich.

Für diejenigen, die ihren Willen umfassend regeln wollen, stellt eine Patientenverfügung zur Regelung aller Belange ärztlicher Behandlungen, eine Betreuungs- und Vorsorgevollmacht für alle Entscheidungen des täglichen Lebens eine gute rechtlich gesicherte Lösung dar. Werden derartige Willensbekundungen schriftlich vorgenommen, gibt es keinerlei Beweisprobleme. Eine notariell beurkundete Vollmacht ist auf jeden Fall erforderlich, wenn es um Grundstücksgeschäfte geht. Abgesehen davon, hat eine notarielle Beurkundung auch den Vorteil, dass der beurkundende Notar die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestätigen kann.

Nach Abfassung der vorgenannten Erklärung empfiehlt es sich, die betreffenden Angehörigen bzw. Lebenspartner mit dem wesentlichen Regelungsinhalt vertraut zu machen und zugleich den Ort der Hinterlegung bekanntzugeben. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass die Dokumente gut zugänglich aufbewahrt werden. Hilfreich kann auch das Mitführen einer Hinweiskarte sein, die alle notwendigen Informationen und die Bitte enthält, den Bevollmächtigten und andere Vertrauenspersonen im Ernstfall zu benachrichtigen.

 

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