Erheblicher Rattenball in Mietshaus aufgrund baulicher Mängel rechtfertigt Nutzungsuntersagung (05.07.2022)
Kommt es in einem Mietshaus zu einem erheblichen Rattenbefall aufgrund baulicher Mängel, so rechtfertigt dies eine Nutzungsuntersagung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter an den Schädlingsbefall ein Verschulden trägt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
(OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.03.2021 - 1 LA 127/21)